Personalratsbeteiligung bei „1-Euro-Jobs“, VG Mainz, Beschl. v. 24. 6. 2005 – 5 K 193/05.MZ –
Die Beschäftigung von „1-Euro-Jobbern“ ist durch vielfältige arbeitsrechtliche bzw. arbeitsrechtsähnliche Bindungen geprägt, so dass die Aufnahme der Beschäftigung als Einstellung i. S. des § 78 Abs. 2 Nr. 1 PersVG Rheinl.-Pfalz anzusehen ist und der Mitbestimmung der zuständigen Personalvertretung unterliegt. (Leits. d. Red.)
§ §4, 78 Abs. 2 Nr. 1 LPVG Rh-Pf.
§ 16 Abs. 3 SGB II.
VG Mainz, Beschl. v. 24. 6. 2005 – 5 K 193/05.MZ – (Berufung zugelassen)
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