Personalratsbeteiligung bei „1-Euro-Jobs“, VG Oldenburg, Beschl. v. 22. 6. 2005 – 9 A 1738/05 – (n. rkr.)
1. Der Einsatz von Hilfsbedürftigen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 III SGB II ist keine die Mitbestimmung gegründende Einstellung i. S. des § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG.
2. Nach § 64 Abs. 3 stellt der Einsatz von Hilfebedürftigen in Arbeitsangelegenheiten nach § 16 III SGB II eine Maßnahme dar, die einer Einstellung ihrer Auswirkungen nach gleichkommt, ohne direkt § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG zu unterfallen; dadurch aber begründet sich eine Mitbestimmung i. S. des § 64 Abs. 1 NPersVG. (Leits. d. Red.)
§ 16 Abs. 3 SGB II.
§§ 65 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 1 und 3, 4 Abs. 2 NPersVG.
VG Oldenburg, Beschl. v. 22. 6. 2005 – 9 A 1738/05 – (n. rkr.)
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