Als im Jahr 2015 der Wirtschaftsausschuss im Niedersächsischen Personalvertretungsrecht geregelt worden ist, ist die politische und rechtliche Diskussion um ihn sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer erneut belebt worden. Der Beitrag vergleicht die Regelungen des § 72 LPVG BW, des § 79 HmbPersVG, des § 60 a NPersVG und des § 65 a LPVG NW und versucht, die Frage zu beantworten, ob der Wirtschaftsausschuss im Bundespersonalvertretungsrecht und in dem jeweiligen Landespersonalvertretungsrecht geregelt werden sowie in den Dienststellen des Bundes und in den Dienststellen der Bundesländer und ihrer Kommunen eingerichtet werden sollte.
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