Als im Jahr 2015 der Wirtschaftsausschuss im Niedersächsischen Personalvertretungsrecht geregelt worden ist, ist die politische und rechtliche Diskussion um ihn sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer erneut belebt worden. Der Beitrag vergleicht die Regelungen des § 72 LPVG BW, des § 79 HmbPersVG, des § 60 a NPersVG und des § 65 a LPVG NW und versucht, die Frage zu beantworten, ob der Wirtschaftsausschuss im Bundespersonalvertretungsrecht und in dem jeweiligen Landespersonalvertretungsrecht geregelt werden sowie in den Dienststellen des Bundes und in den Dienststellen der Bundesländer und ihrer Kommunen eingerichtet werden sollte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: