Der Gesetzgeber hat dem Personalratsvorsitzenden nur wenige Verfahrensvorschriften an die Hand gegeben, wie er sich im Falle eines oft plötzlichen und unerwarteten Ausfalls eines Personalratsmitglieds zu verhalten hat. „Die Praxis bringt Situationen hervor, die man sich an einem Schreibtisch gar nicht so skurril ausdenken kann, wie sie dann in der Realität eintreffen“, denn juristisches Wissen und klarer Menschenverstand seien zwei Ansätze, die sich – speziell bei der täglichen Arbeit der Personalvertretungen im Umgang mit Nachrückern – nicht immer unbedingt decken müssten. An Hand praktischer Beispiele werden die damit verbundenen typischen Problemfälle insbesondere bei der Heranziehung der Ersatzmitglieder und mögliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-04 |
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