Um die Funktionsfähigkeit der Personalvertretungen zu gewährleisten, ist es elementar, genügend motivierte und qualifizierte Personen zu finden, die bereit sind, sich zur Wahl zu stellen und ein Mandat in einer Personalvertretung zu übernehmen. Damit sich solche Bewerberinnen und Bewerber finden, ist es notwendig, dass diese durch ihre Arbeit im Personalrat keine Nachteile haben. Sichergestellt werden soll dies durch in den Personalvertretungsgesetzen verankerte Benachteiligungsverbote. In diesem Zusammenhang ergeben sich eine Reihe von Problemen. Vorliegend sollen insbesondere die Regelungen und die Handhabung der zeitlichen Reichweite des Normschutzes, die Problematik der fiktiven Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder, Rechtsfolgen von Verstößen, Nachweisprobleme und die Frage der Geltendmachung bzw. der Anspruchsinhaberschaft sowie der praktischen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen kritisch beleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2019.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-24 |
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