Der Gesetzgeber hat das Recht der Organspende in verschiedenen Bereichen neu geregelt. Insbesondere wird der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber für Organspender festgeschrieben. Für die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist von besonderer Bedeutung, dass sie dieses Entgelt wieder zurückfordern können. Zuständig ist beispielsweise die Krankenkasse des Organempfängers. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht für die Organspender Anspruch auf Krankengeld gegen ihre Krankenkasse. Ansprüche können auch gegen einen Unfallversicherungsträger bestehen. Interessant sind in diesem Zusammenhang ferner die zusätzlichen Aufklärungsaufgaben der Krankenkassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-26 |
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