Als Ausschnitt der allgemeinen Sozialpolitik soll der Arbeitsschutz die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbessern und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit beitragen. Infolge der fortschreitenden technischen Entwicklung und der jeweiligen aktuellen Bedürfnisse ist das gesundheitliche Arbeitsschutzrecht, das sowohl für den Bereich der privaten Wirtschaft als auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes Standards setzt, bereits zu einer breiten Rechtsmasse herangewachsen, die aus zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften besteht. Die Regelungsfülle und der Umstand, dass die jeweiligen Vorschriften zumeist nur bestimmte Beschäftigungsbereiche oder spezielle Gefahren betreffen, lässt das gesundheitliche Arbeitsschutzrecht mittlerweile als ein kompliziertes Gebilde von ineinander greifenden Vorschriften erscheinen, das auf den Außenstehenden eher abschreckend wirkt. Gleichwohl gestaltet dieses Gebilde die heutige Arbeitspraxis entscheidend mit. Ein Blick hierauf, der die wichtigsten rechtlichen Vorschriften strukturierend ins Verhältnis setzt, dürfte sich also lohnen. Der nachfolgende Beitrag unternimmt den Versuch, einen Überblick über diesen Rechtsbereich zu geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-27 |
Seiten 455 - 465
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