Der Dienststellenleiter kann in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, in welchem der Personalrat ein Sachanliegen verfolgt, im Wege des Widerantrages geltend machen, dass er nicht verpflichtet ist, den Personalrat von den außergerichtlichen Kosten des Verfahrens freizustellen.
§ 44 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 20.2.2014 – 6 PB 39.13 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-21 |
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