Rechtsanwaltskosten im Zustimmungsersetzungsverfahren, BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2004 – BVerwG 6 P 12.03 –
Ist der Antrag des Dienststellenleiters, die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitgliedes zu ersetzen, rechtskräftig abgelehnt worden, so sind die dem Personalratsmitglied im erst instanzlichen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten von der Dienststelle nicht zu erstatten; dasselbe gilt für die beabsichtigte außerordentliche Kündigung des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten.
§§ 8, 44, 47 BPersVG.
§ 26 SchwbG.
§ 96 SGB IX.
BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2004 – BVerwG 6 P 12.03 –
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