Innerhalb kurzer Zeit sind drei Entscheidungen des OVG Sachsen, OVG NRW und VGH Baden-Württemberg (alle abgedruckt in diesem Heft ab S. 101) zur Frage ergangen, welches das richtige Rechtsmittel bei einstweiligen Verfügungen im Beschlussverfahren ist. Die Judikatur bringt Neuerungen mit sich. Der Beitrag stellt diese Rechtsprechung dar und würdigt sie kritisch. Besonderes Augenmerk wird auf die Darstellung der undeutlichen Gesetzeslage gelegt, die durch eine mehrfache Verweisungstechnik gekennzeichnet ist (alles unter I.). Die Entscheidung des OVG NRW beinhaltet zudem eine Fragestellung betreffend den gesetzlichen Richter bei Fachkammern. Auf diesen Aspekt geht der Beitrag (unter II.) ebenso ein.
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