Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben. Es bildet unter den verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenstatusgesetzes die Regel. Damit eine solche Verbeamtung auf Lebenszeit vorgenommen werden kann, hat sich ein Beamter während einer Probezeit zu bewähren. Ziel dieser Probezeit ist also die anschließende Berufung auf Lebenszeit. Dabei steht das Beamtenverhältnis auf Probe nicht nur in zeitlicher, sondern auch in statusrechtlicher Hinsicht zwischen dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und demjenigen auf Lebenszeit. In diesem Zusammenhang bestehen einige Probleme, die mit dieser Abhandlung einer vertretbaren Lösung zugeführt werden sollen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-24 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: