Der Status der Ersatzmitglieder ist mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbunden. Sie sind nicht in den Personalrat gewählt, müssen aber je nach Listenplatz damit rechnen, dass sie oft unvorhergesehen und überraschend in den Personalrat nachrücken müssen. Noch schwieriger und unbefriedigender ist die Situation der Ersatzmitglieder, die ein zeitlich verhindertes Personalratsmitglied zu vertreten haben. Da sie im Gegensatz zu den an Stelle eines ausgeschiedenen Mitglieds nachgerückten Ersatzmitgliedern nicht den Status eines ordentlichen Personalratsmitglieds erwerben, bleiben sie Ersatzmitglieder zweiter Klasse, die jederzeit mit ihrer Abberufung rechnen müssen, wenn das vertretene Mitglied wieder seine Personalratstätigkeit aufnimmt. Es bleibt vornehmlich Aufgabe des Personalratsvorsitzenden, diese Beschäftigten nicht nur während der Zeit ihrer Ersatzmitgliedschaft, sondern bereits vor ihrem Nachrücken in ihre Tätigkeit einzuarbeiten, um es ihnen zu ermöglichen, sachkundig an der Personalratsarbeit teilzunehmen.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.