§ 1 Abs. 3, § 52 Satz 2, § 66 Abs. 7 Satz 1, § 79 Abs. 2 LPersVG NRW. § 72 Abs. 2, § 92 Abs. 1 ArbGG.
Die Beschwerden gegen die vorinstanzliche OVG- Entscheidung sind teilweise unzulässig, teilweise haben sie Erfolg.
(Leitsatz aus den Gründen)
BVerwG, Beschl. v. 1.9.2020 – 5 PB 19.19 –
(zur Entscheidung OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.6.2019 – 20 A 1710/17.PVL, PersV 2020, 30)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2020-12-24 |
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