Einem voll oder überwiegend freigestellten Personalratsmitglied steht für die Fahrten von seinem Wohnort zum Sitz der Personalvertretung keine Reisekostenvergütung für Dienstreisen gem. §§ 2 ff BRKG zu. Ihm sind gem. § 42 Abs. 2 PersVG LSA i. V. m. §§ 2 BRKG, 6 TGV die Fahrkosten zu erstatten.
§§ 42 II, 53 I LPerVG-LSA.
§§ 88 BG-LSA.
§§ 1, 2 II, 9 BRKG.
§§ 6 TGV.
OVG LSA, Besch. v. 30. 7. 2003 – 5 L 2/03 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 104 - 107
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