Rückforderung von Löhnen, Gehältern, Besoldung, OVG Hamburg, Beschl. v. 10. Januar 2005 – 8 Bf 222/04. PVL –
Die Rückforderung überzahlter Löhne, Gehälter oder sonstiger Bezüge oder Bestandteile davon stellt eine Maßnahme der Dienststelle dar, die gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt.
§ 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG.
OVG Hamburg, Beschl. v. 10. Januar 2005 – 8 Bf 222/04. PVL – (Rechtsbeschwerde zugelassen)
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.