§ 14 TzBfG regelt die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Hinsichtlich der Befristungsmöglichkeit und ihrer Grenzen gibt es immer wieder Unsicherheit, sowohl beim Arbeitgeber wie auch bei den Arbeitnehmern und ihrer betrieblichen Interessenvertretung. Bei allen Parteien besteht ein großer Bedarf, Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich der Befristungskontrolle auszumachen und zu nutzen. Um diesem Bedürfnis nachzukommen, gibt dieser Beitrag einen kurzen Überblick über das Recht der Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 Nr. 1–4 TzBfG. Er arbeitet dabei die großen Leitlinien aus der Gesetzgebung und der Rechtsprechung heraus, stellt aber auch wichtige aktuelle Judikate im Zusammenhang dar. Dabei liegt der Schwerpunkt der Betrachtung hier auf der Sachbefristung im öffentlichen Dienst.
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