Seit dem 2. September 2016 ist eine umfängliche „Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft. Sie schafft grundlegend neue Handlungsformen für Personalräte im Bundesdienst (Dienstvereinbarung unter Abweichung vom Gesetz im BND; beschließende Mitbestimmungsausschüsse in der Bundeswehr) und setzt neben die Personalräte der Bundeswehr ein neugefasstes Soldatenbeteiligungsrecht mit weiterhin zum BPersVG nicht ganz kompatiblen Strukturen.
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