Schulungsbedürfnis und Ausbildung der Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
1. Für den gerichtlichen Rechtsschutz ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn ein Mitglied des Gesamtvertrauenspersonenausschuss es geltend macht, in der Ausübung seiner Befugnisse behindert zu werden.
2. Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Maßnahmen, die sich typischerweise kurzfristig erledigen.
3. Der Anspruch, unverzüglich nach ihrer Wahl für ihre Aufgaben ausgebildet zu werden, steht allen Mitgliedern des Gesamtvertrauenspersonenausschusses unabhängig von dem Nachweis eines persönlichen Schulungsbedürfnisses und unabhängig davon zu, ob sie ihr Amt erstmalig innehaben oder bereits früher Mitglied des Gesamtvertrauenspersonenausschusses waren.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 4 Seiten € 5,56* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.