Der Personalrat ist nicht berechtigt, ein behördeninternes Fortbildungsangebot, welches sich nicht bereits im Vorhinein nach den dazu in Betracht zu ziehenden Umständen als nicht gleichwertig erweist, zu Gunsten einer wesentlich kostenaufwendigeren gewerkschaftlichen Schulung auszuschlagen.
§ 37 Abs. 1 NdsPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2011 – BVerwG 6 PB 5.11 –
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