Der Beitrag informiert über die Voraussetzungen des Entsendebeschlusses eines Personalrats zur Teilnahme einzelner Mitglieder/innen an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dem werden die Prüfkriterien gegenübergestellt, die aus Sicht der Dienststelle Voraussetzung für eine nachfolgende Freistellungsentscheidung sind. Ein Schwerpunkt des Beitrags stellt hierbei die Prüfung von unterschiedlichen Wirtschaftlichkeitsaspekten dar, die auf der Grundlage eines rudimentären gesetzlichen Rahmens, engmaschiger innerdienstlicher Richtlinien und einer teilweise gesetzesvertretenden Rechtsprechung den Grundsatz der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel mit praktischem Leben erfüllen. An geeigneter Stelle wird die Rechtslage des Bundes, der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Freien und Hansestadt Hamburg referiert.
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