Inhalt und Umfang der Schweigepflicht der Personalratsmitglieder in Angelegenheiten, die diese im Zuge der Wahrnehmung ihrer personalvertretungsrechtlichen Aufgaben erlangt haben, werden in Rechtsprechung und Literatur umfassend behandelt. Weit weniger Raum in der juristischen Diskussion nimmt hingegen die Problematik ein, ob Personalratsmitglieder auch gegenüber dem Personalrat selbst einer Schweigepflicht unterliegen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage, ob Personalratsmitglieder in ihrem Gremium über alle Vorgänge und Angelegenheiten berichten dürfen, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit erfahren haben oder ob diesbezüglich Grenzen bestehen und wenn ja, welche Rechtsvorschriften ggf. eine solche Einschränkung begründen können.
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