§ 85 Abs. 2 ArbGG.
§ 83 Abs. 2 BPersVG.
§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
Art. 101 GG.
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO das richtige Rechtsmittel gegen die ohne Durchführung einer mündlichen Anhörung erfolgte Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.11.2020 – 20 B 1111/20.PVB –
siehe Aufsatz von Dr. Eberhard Baden, abgedruckt in diesem Heft ab S. 90.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-22 |
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