Oberste Voraussetzung für die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern ist das Vorliegen einer Beschäftigung. Rechtsgrundlage ist hier § 7 Sozialgesetzbuch- Viertes Buch (SGB IV). Danach ist Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die persönlichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers keinen Einfluss auf die Versicherungspflicht haben. So ist beispielsweise das Geschlecht für die Versicherungspflicht vollkommen gleichgültig. Prinzipiell gilt dies auch für das Alter des betreffenden Menschen. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Ohne Bedeutung für die Versicherungspflicht ist auch die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Vom Grundsatz her ist es also vollkommen gleichgültig, ob jemand einen Schwerbehindertenausweis besitzt oder nicht. Unwichtig ist auch, in welcher Höhe eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung behördlich anerkannt ist. Gleichgültig ist ferner, welche Nachteile ausgleichende Berücksichtigung finden, welche Zusatzvermerke also im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind.
Allerdings steht die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer unter der Voraussetzung, dass das Beschäftigungsverhältnis auch tatsächlich durchgeführt wurde. Es darf also nicht nur auf dem „Papier stehen“. In diesem Zusammenhang ist lange Zeit der Begriff des missglückten Arbeitsversuches gebraucht worden. Dieses Rechtsinstitut ging davon aus, dass jemand angesichts seines Gesundheitszustandes überhaupt nicht in der Lage war, wirtschaftliche Arbeit in dem betreffenden Beschäftigungsverhältnis zu leisten. Deshalb wurde in einschlägigen Fällen unterstellt, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht vorlag und demnach auch eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nicht zustande gekommen war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-10-01 |
Seiten 370 - 374
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