Zur Frage, ob ein freigestellter Vorsitzender einer Stufenvertretung für die täglichen Fahrten von seinem Wohnort zum Sitz der Stufenvertretung auch dann eine Wegstreckenentschädigung für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs beanspruchen kann, wenn diese in einem erheblichen Umfang diejenigen Kosten übersteigt, die bei einer Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unter Verwendung einer Fahrkarte im Firmenabonnement („Jobticket“) anfielen.
§§ 40 Abs. 1, 51 Abs. 1 LPVG NRW.
§§ 3, 6 LRKG.
§ 3 TEVO.
OVG NRW, Beschl. v. 29. 11. 2012 – 20 A 2916/11.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-26 |
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