Als Sportbeamte bezeichnet der Artikel Polizeibeamten, die Spitzensport als Dienstaufgabe betreiben. Zur Urteilsverkündung im Verfahren gegen die deutsche Eisschnelllaufgemeinschaft e. V. und die International Skating Union erschien die Klägerin Claudia Pechstein vor dem OLG München in der Uniform der Bundespolizei. Dies war auch als Geste gegenüber dem Bundespolizeihauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern gedacht, der sie von Anfang an in ihrem Kampf gegen die Sportverbände und ihre Schiedsgerichtsbarkeit unterstützt hatte.
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