§ 46 Abs. 3, Abs. 4, § 82 Abs. 2 SächsPersVG.
§ 85 Abs. 2, Abs. 3 ArbGG.
§ 567 Abs. 1, § 920, § 924, § 936, § 937 ZPO.
Gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Verwaltungsgericht ohne mündliche Anhörung ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren die sofortige Beschwerde gegeben.
(Leitsatz aus den Gründen)
OVG Sachsen, Beschl. v. 8.9.2020 – 9 B 209/20.PL –
siehe Aufsatz von Dr. Eberhard Baden, abgedruckt in diesem Heft ab S. 90.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-22 |
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