In zwei Beschlüssen vom 4.5.2023 (abgedruckt in diesem Heft auf S. 459 und S. 466 war das BVerwG damit befasst zu entscheiden, ob der Betrieb einer Facebook-Seite durch die Dienststellenleitung ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats auslöst. Angesichts der großen Verbreitung, die soziale Netzwerke mittlerweile – auch in Dienststellen – erlangt haben, ist die praktische Bedeutung der Thematik und somit auch der beiden BVerwG- Entscheidungen kaum zu unterschätzen. Indes: Die BVerwG-Beschlüsse werden die Rechtspraxis weitgehend ratlos dastehen lassen. Der Beitrag arbeitet die Gründe dafür heraus und fordert außerdem den Gesetzgeber dazu auf, klärend tätig zu werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-22 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: