In zwei Beschlüssen vom 4.5.2023 (abgedruckt in diesem Heft auf S. 459 und S. 466 war das BVerwG damit befasst zu entscheiden, ob der Betrieb einer Facebook-Seite durch die Dienststellenleitung ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats auslöst. Angesichts der großen Verbreitung, die soziale Netzwerke mittlerweile – auch in Dienststellen – erlangt haben, ist die praktische Bedeutung der Thematik und somit auch der beiden BVerwG- Entscheidungen kaum zu unterschätzen. Indes: Die BVerwG-Beschlüsse werden die Rechtspraxis weitgehend ratlos dastehen lassen. Der Beitrag arbeitet die Gründe dafür heraus und fordert außerdem den Gesetzgeber dazu auf, klärend tätig zu werden.
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