Im Gegensatz zum allgemeinen Arbeitsrecht unterliegt die Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst besonderen verfassungsrechtlichen, aber auch einfachgesetzlichen Regelungen. Art. 33 Abs. 2GG, als verfassungsrechtliche Zentralnorm für diesen Bereich ist hier Ausgangspunkt für eine Reihe von Problemen und Fragestellungen, die für den betroffenen Beamten oder die Beamtin entscheidend für die berufliche Entwicklung sein können. Die Frage, ob aus Art. 33 Abs. 2 GG für die Besetzung öffentlicher Ämter eine generelle Ausschreibungspflicht folgt oder ob der Dienstherr im Rahmen eines nur eingeschränkt überprüfbaren Organisationsermessens weitgehend frei bei der Stellenbesetzung ist, ist umstritten. Berührt sind hier grundsätzliche und verfassungsrechtliche Fragen, aber auch einfachgesetzliche Themen. Der folgende Teil 1 des Beitrages hat die grundsätzlichen und Verfassungsrechtlichen Fragestellungen zum Gegenstand. Im folgenden Heft werden dann in Teil 2 des Beitrages einfachgesetzliche Probleme und Sonderfragen in diesem Zusammenhang einer näheren Betrachtung unterzogen.
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