Für die Dienstherren bei Bund und Ländern stellen statusrechtliche Maßnahmen wie Abordnung, Versetzung und Umsetzung wichtige Personalsteuerungsinstrumente dar. Dabei ergeben sich sowohl in Hinblick auf die Verwaltungspraxis als auch bezüglich einiger gerichtlicher Entscheidungen offene Fragen. Die folgenden Ausführungen sollen einen Beitrag zur Diskussion und damit letztendlich auch zur Lösungsfindung in einzelnen Teilbereichen darstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2019.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-21 |
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