Die Mitbestimmung der Personalvertretung in personellen Angelegenheiten ist ein Kernstück der Teilhabe dieser Gremien an innerdienstlichen Entscheidungsprozessen. Insbesondere dieser Aspekt hat die Diskussion zu den zulässigen Grenzen der Mitbestimmung seit Einführung des Personalvertretungsgesetzes im Jahr 1955 bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz und darüber hinaus wesentlich geprägt. Die Erweiterung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung in personellen und sozialen Angelegenheiten wurde 1973 im maßgeblichen Gesetzentwurf der letztmaligen Novellierung des Personalvertretungsrechts zum Kernstück dieser Neuregelung erklärt.
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