Das wissenschaftliche Personal an Hochschulen bildet in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht meist eine besondere Gruppe der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, innerhalb derer die studentischen Beschäftigten nochmals eigene Fragen aufwerfen. Diese werden von den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen sehr unterschiedlich beantwortet. Ob Studierende, die eine Beschäftigung an Hochschulen ausüben, überhaupt als Beschäftigte angesehen werden und welche Rechte dem Personalrat in deren Angelegenheiten zukommen, regeln die Länder sehr unterschiedlich. Dieser Beitrag gibt einen bundesweiten Überblick zur Stellung von studentischen Beschäftigten im Personalvertretungsrecht und stellt die gesetzgeberischen Intentionen dahinter dar.
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