In Fortsetzung der Berichte aus den Jahren 2016 (PersV 2017, 244 ff.) und 2017 (PersV 2018, 164 ff.) seien auch diesmal einige Entscheidungen des vergangenen Jahres zum Beamtenrecht vorgestellt, die eine nähere Betrachtung lohnen. Das kann im Einzelfall an der erfolgten Klärung von offenen Streitfragen grundsätzlicherer Bedeutung liegen oder aber im Aufzeigen neuerer Ansätze und Überlegungen, die vielleicht eine Entwicklungstendenz für die nähere Zukunft erkennen lassen, die Beachtung erheischt – oder eben auch nicht. Klar, dass dies nicht in der Form eines auf möglichste Vollständigkeit des Überblicks konzipierten Beitrages geschehen kann; jegliche Auswahl, noch mehr aber der Versuch, die Darstellung in einen weiterführenden Kontext zu setzen, entspringt einer höchst subjektiven Betrachtung des Verfassers.
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