Pandemiebedingt ist in 2020 nicht nur eine Reihe von Übersichts- und Fortbildungsveranstaltungen ausgefallen; auch die Gerichte haben zahlreiche Termine aufheben und herausschieben müssen, sodass uns für 2021 eine größere Bugwelle „überfälliger“ Termine und Entscheidungen erwarten dürfte. Das ändert aber nichts daran, dass sich die Rechtsprechung zum Beamtenrecht in durchaus berichtenswerter Weise weiterentwickelt hat: Im Gegenteil entsteht bisweilen der Eindruck, als habe die relative Ruhe im Richterzimmer dazu beigetragen, einige herkömmliche Gedankengänge neu aufzugreifen und unter geänderten Perspektiven weiterzuentwickeln. Damit ist hinreichender Anlass gegeben, auch in diesem Jahr einen Blick auf sich abzeichnende Tendenzen der Rechtsprechung zu lenken und diese kritisch zu begleiten. Die Auswahl der angesprochenen Entscheidungen ist – wie stets – höchst subjektiv.
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