Beamtenrecht – so sollte man meinen – ist mangels grundlegender gesetzlicher Neuregelungen ein in sich abgeschlossenes, gewissermaßen ruhendes Rechtsgebiet. Doch weit gefehlt! Immer wieder wirken sich geänderte Vorstellungen über die Grundsätze und Anforderungen aus, die der gesellschaftliche Wandel mit sich bringt, beispielsweise hinsichtlich des Bildes, wie wir den „idealen Staatsdiener“ sehen möchten. Ebenso spannend ist aber auch zu verfolgen, wie bereits Jahre zurückliegende Rechtsprechungsänderungen immer noch mit der Ausformung von Details in der praktischen Umsetzung zu kämpfen haben, aber auch mit bisweilen zaghaften, teils aber auch grundlegenderen Modifikationen, wenn sich eine Idee nicht bewährt hat und – durchaus ein bisschen „gesichtswahrend“ – korrigiert werden muss. Und auch ein Weiteres ist zu beobachten: Für den Praktiker ist eine alte Erfahrung, dass ein personeller Wechsel in den maßgebenden Spruchkörpern auch eine Änderung von dessen Rechtsprechung zur Folge haben kann. So bleibt auch in einem eher konservativ anmutenden Rechtsgebiet immer etwas in Bewegung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-21 |
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