Selbst ein „eingefahrenes“ Rechtsgebiet wie das Beamtenrecht offenbart dem kundigen Beobachter immer wieder neue Inhalte und „Tendenzen“, ja bisweilen sogar Überraschungen, auch wenn sich gesetzgeberisch wenig Neues tut, einfach weil neue Fragen aufkommen und Anwendungsprobleme offenbar werden. Und wenn sich – wie mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren – doch einmal Systemumbrüche ergeben, ergeben sich im Detail Auswirkungen, die vielleicht auf den ersten Blick nicht ins Auge gesprungen sind. Der Beitrag unternimmt es ein weiteres Mal, derart neuen Aspekten ergänzende Aufmerksamkeit zuzuwenden.
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