Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund, ver.di sowie die dbb Tarifunion haben sich am 9. Februar 2005 für die Beschäftigten der Kommunen und des Bundes auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verständigt. Das von ihnen verabschiedete Vertragswerk, der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (kurz „TVöD“), trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt hat er sowohl den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O), den Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer (MTArb/MTArb-O) als auch den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen der gemeindlichen Verwaltung und Betriebe (BMT-G und den BMTG-O) für große Teile der Arbeitnehmerschaft im öffentlichen Dienst abgelöst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2006.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seiten 44 - 55
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