Im Bereich des Bundes ist eine gesetzliche Regelung von Übergangs- und Restmandaten bei Umstrukturierungsmaßnahmen von Dienststellen nach juristischem Zeitgefühl noch relativ neu. Sie fand im Rahmen der Novellierung 2021 Einzug in das BPersVG. Nachfolgend wird die praktische Anwendung der Norm in den Fokus gestellt, wobei die unterschiedlichen Anwendungsfälle lediglich skizziert und eher im Hintergrund stehen werden. Statt der rechtlichen Unterscheidung der Anwendungsfälle sollen die Gemeinsamkeiten bei der Anwendung der Norm und der tatsächlichen Umsetzung aufgezeigt werden, um möglichen Anwendungshemnissen vorzubeugen sowie entgegenzuwirken.
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