Umlaufverfahren sind eine spezielle Art der Beschlussfassung in Kollegialorganen. Auch im Personalvertretungsrecht ist das Umlaufverfahren – zum Teil seit Beginn der Corona-Pandemie im letzten Jahr, zum Teil bereits seit mehreren Jahren – in einigen Personalvertretungsgesetzen normiert. Dieser Beitrag nimmt das Umlaufverfahren im Personalvertretungsrecht genauer in den Blick. Nach einer kurzen Einführung zur Beschlussfassung des Personalrats werden die Merkmale des Umlaufverfahrens dargestellt. Im Mittelpunkt steht ein Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Umlaufverfahren im Personalvertretungsrecht. Schließlich werden spezielle Fragen zum Umlaufverfahren beantwortet.
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