Unterrichtung und Anhörung des Personalrats, OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 08. 11. 2005 – 5 L 15/05 –
1. Die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung gem. Art. 4 Abs. 2 RiLi 2002/14 EG (ABI. EG 80/29) beziehen sich nicht auf Gesetzesvorhaben.
2. Dies schließt nicht aus, dass sich bei der Umsetzung des Gesetzes auf betrieblicher Ebene ein Informationsbedürfnis ergibt. Die Standards RiLi 2002/14 EG können dabei als Maßstab dienen.
3. Die RiLi 2002/14 EG ist als Auslegungshilfe im Rahmen des § 57 Abs. 2 PersVG LSA heranzuziehen. Ob eine direkte Anwendung in Betracht kommt, bleibt offen.
Art. 2, 4 RiLi 2002/14 EG. §§ 2 I, 57 I, II PersVG LSA.
OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 08. 11. 2005 – 5 L 15/05 –
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