Unterzeichnung der Zustimmungserklärung zu einem Wahlvorschlag
Die dem Wahlvorschlag beizufügenden Zustimmungserklärungen der Bewerber müssen unterschrieben und im Original beim Wahlvorstand eingereicht werden; eine Übermittlung per Telefax reicht nicht aus.
§§ 19, 25 BPersVG.
§§ 9, 10 BPersVWO.
BVerwG, Beschl. v. 11.3.2014 – 6 P 5.13 – (bestätigt OVG NW v. 26.03.2013 – OVG 20 A 2098/12.PVB, PersV 2013, 343)
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