Die Tarifbindung an für (zu) belastend empfundene Tarifverträge hat seit Beginn der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts für Arbeitgeber der Privatwirtschaft wie des öffentlichen Dienstes zunächst vor allem in den Neuen Bundesländern, dann aber auch in Westdeutschland, die Frage nach einer Verbandsflucht aktuell werden lassen. Bei der Untersuchung, inwieweit sich dabei Unterschiede zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern ergeben, zeichnet sich als Hauptdifferenzierungskriterium ab, dass Letztere sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen können. Dies führt häufig – weniger im Ergebnis, als in der Begründung – zu abweichenden Argumentationsmustern.
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