Der Beitrag geht der Frage nach, welche Vorgaben Art. 33 Abs. 4 GG dahingehend macht, dass Personal des öffentlichen Dienstes verbeamtet werden muss und darf. Angesichts der insoweit nur recht vagen grundgesetzlichen Grenzziehungen wird die Verbeamtungspraxis in der jüngeren Vergangenheit in den Blick genommen und aufgezeigt, dass es Nützlichkeitserwägungen des Dienstherrn bei Verbeamtungen schon lange gibt, diese aber zeitlich wandelbar sind und derzeit dabei der Fachkräftemangel in den Fokus rückt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-26 |
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