Der Beitrag setzt sich mit dem Personalrat als Beamtenvertretungsinstitution in der Dienststelle und dessen rechtlicher Fundierung und Ausgestaltung in organisationsrechtlicher Hinsicht auseinander. Sein Untersuchungsbereich ist geprägt von einem kodifizierten Spannungsbogen, der vom Verfassungsrecht bis hin zum einfachgesetzlichen Personalvertretungsrecht reicht. Auf diese Weise soll der besondere Stellenwert und die Bedeutung des Personalrats als „Produktivfaktor“ der Dienststelle markiert werden. Dabei wird der Personalrat als verfassungsrechtliche Institution und als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums i. S. d. Art. 33 Abs. 5 GG aufgedeckt. In der personalvertretungsrechtlichen Betrachtung des Personalrats als Dienststellenorgan werden sein innerorganisationsrechtlicher Zuschnitt und seine Vernetzung mit anderen in der Dienststelle agierenden Organisationseinheiten als Interaktion nach außen deutlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-23 |
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