Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage ur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 des Gesetzes zu Einrichtung eines Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool) vom 9. Dezember 2003 – GVBl. Berlin 2003 S. 589 – mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und nichtig ist.
Art. 33 Abs. 5 GG.
§ 1 StellenpoolG.Berlin.
VG Berlin, Vorlagebeschl. v. 27. 5. 2009 – VG 5 A 50.07 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
Seiten 156 - 159
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