Verfassungsrechtliche Anforderungen an effektiven Rechtsschutz und Bestenauslese bei der Stellenvergabe – insbesondere bei freigestellten Personalratsmitgliedern
Die Vergabe von Beförderungsstellen im öffentlichen Dienst wird seit etlichen Jahren für alle Beteiligten zunehmend schwieriger. Langjährige Bemühungen der Haushaltsgesetzgeber um Personalabbau im öffentlichen Dienst verknappen die Planstellen, die Schere zwischen Planstellen und Beförderungsanwärtern öffnet sich beständig. Dies bedingt verschärften Kampf der Bewerber um diese Stellen, und hat Konkurrentenstreitverfahren – stets mit Hauptsacheklage und Eilantrag – zu einem „Kerngeschäftsfeld“ der Verwaltungsgerichte gemacht. Die Gerichte bemühen sich um eine transparente Bestenauslese nach dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG, stets in Abwägung mit der Wahrung der Ermessens- und Beurteilungsspielräume des Dienstherrn.
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