Die Regelungen der Personalvertretungsgesetze in Bund und Ländern enthalten eine ganze Reihe von Vorschriften, die die tägliche Zusammenarbeit im Sinne einer Konfrontationsvermeidung beeinflussen. Eine dahingehende Notwendigkeit ergibt sich bereits angesichts der unterschiedlichen Interessen und des divergierenden Vorverständnisses im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung. Die nachfolgenden Überlegungen gehen dem Inhalt der Regelungen sowie Ihrem Zusammenspiel nach und konkretisieren die daraus abzuleitenden Pflichten von Dienststellenleitern und Personalräten, die in ihrer Gesamtheit auch Geltung als Verhaltenskodex für das personalvertretungsrechtliche Miteinander beanspruchen können.
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