Verhindert die Sicherstellung der Personalvertretung und Mitbestimmung im öffentlichen Dienst während der COVID-19-Pandemie eine Modernisierung des Bundespersonalvertretungsrechtes?
Der Beitrag stellt die Änderungen, die mittels der Fünften Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie kurzfristig im Bundespersonalvertretungsrecht vorgenommen worden sind, dar. Die Durchführung von Personalratssitzungen als Telefon- und/oder Videokonferenzen wird in Hinsicht auf eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes näher betrachtet.
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