§ 28 Abs. 1 Satz 2, § 31 Abs. 1 Satz 1, § 42 PersVG Berlin.
Die Verhinderung eines Personalratsmitglieds bestimmt sich nach objektiven Kriterien und nicht danach, ob es trotz fehlender Dienstleistungspflicht während der Freistellungsphase eines Sabbaticals an Sitzungen des Gremiums teilnehmen möchte.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. 19.12.2022 – OVG 60 PV 6.22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.07.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-23 |
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