Art. 10, Art. 25 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Art. 32 Abs. Satz 1,
Art. 34 Abs. 1 Sätze 1, 3 BayPVG.
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
Gibt ein Personalratsmitglied Informationen über den internen Vorgang der Wahl des Personalratsvorsitzenden preis, weil es meint, es lägen Wahlrechtsverstöße vor, und leitet daraufhin der Dienststellenleiter ein Ausschlussverfahren nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayPVG ein, prüft das Gericht in diesem Beschlussverfahren nicht inzident, ob die behaupteten Wahlrechtsverstöße vorliegen oder nicht; denn für die Prüfung von Wahlrechtsverstößen ist personalvertretungsrechtlich nur der fristgebundene und rechtlich geordnete Kommunikationsweg der Wahlanfechtung für ein Personalratsmitglied vorgesehen (Art. 32 Abs. 2 Satz 1, Art. 34 Abs. 1 Satz 1 und 3, Art. 25 Abs. 1 BayPVG).
BayVGH, Beschl. v. 3. 5. 2022 – 17 P 21.3277 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 389.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-23 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: