§ 11 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 5 PersVG MV
Eine sechs Monate übersteigende Elternzeit, die ein Personalratsmitglied nach der Personalratswahl antritt, führt in Mecklenburg-Vorpommern nach gegenwärtiger Rechtslage nicht zum Verlust der Mitgliedschaft im Personalrat.
BVerwG, Beschl. v. 26.1.2022 – 5 P 12.20 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 351.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-06 |
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